Private Krankenversicherung - PKV
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie und die Erstattung der Kosten erfolgt meist problemlos. Jedoch handhaben dies die verschiedenen Versicherungen im Detail unterschiedlich. Ihre genauen Konditionen als Privatpatient können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei
Ihrer Versicherung erfragen. Folgende Punkte gilt es zu beachten:
Psychotherapie in Privatpraxis: Checkliste für Privatpatienten
- Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten?
- Falls ja, wieviele Therapiestunden sind vorgesehen?
- Werden die Kosten von der Versicherung voll oder evtl. nur anteilig erstattet?
- Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Seit dem 01.07.2024 gelten folgende neue Regelungen, für die in der Regel keine Antragstellung notwendig ist:
Psychotherapeutische Sprechstunde bis zu 5 x pro Jahr (50 Min.).
Psychotherapeutische Akutbehandlung bis zu 12 x pro Jahr(50 Min.) + 3 x pro Jahr(50 Min.) Sitzung mit Bezugspersonen.
Psychotherapeutische Kurzzeittherapie - symptom- und/oder konfliktbezogen bis zu 24 x pro Jahr(50 Min.) + 6 x pro Jahr(50 Min.) Sitzung mit Bezugspersonen.
Probatorische Sitzungen bis zu 5 Sitzungen(50 Min.)
Erweist sich eine Psychotherapeutische Langzeittherapie als erforderlich, so ist ein Antrag notwendig. Hierzu erstelle ich einen Bericht, der die Langzeitpsychotherapie begründet. Dieser Bericht wird von einer Gutachterin oder einem Gutachter überprüft und muss von diesem genehmigt werden.
Zusätzlich zu den probatorischen Sitzungen, der Kurzzeit- oder Langzeittherapie ist ein einmaliger Besuch eines Arztes erforderlich, der einen Konsiliarbericht erstellt, um organische Erkrankungen auszuschließen.
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, vor Aufnahme einer Psychotherapie Rücksprache mit Ihrer Kasse zu nehmen und den Rahmen der möglichen Kostenübernahme zu klären.