Beihilfe
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, können Sie ohne Genehmigung direkt einen Psychotherapeuten aufsuchen.
Die Kosten für 5 probatorische Sitzungen werden übernommen.
Sollte eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (50 Sitzungen oder mehr) nötig sein, so muss hierzu ein Antrag gestellt werden, der durch einen Gutachter genehmigt wird.
Zusätzlich zu den probatorischen Sitzungen ist ein einmaliger Besuch eines Arztes erforderlich, der einen Konsiliarbericht erstellt, um organische Erkrankungen auszuschließen.
In welchem Umfang sich die Private Krankenversicherung - PKV an den Kosten beteiligt, ist von Ihrem individuellen Vertrag mit der Versicherung abhängig. (Infos hier)